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Visa in Russland, Weißrussland, Kasachstan

Visum in Kasachstan beantragen

Über die Befreiung von der Visumpflicht

Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan "Über das internationale Finanzzentrum "Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.
In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie "Geschäftsvisum" für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.




Eröffnung oder Erwerben eines Visums an der Grenze, ist unmöglich.

Notwendige Unterlagen, um ein Visum zu erhalten:
- Original Reisepass des Antragstellers (Kopien werden nicht akzeptiert), oder Reisepass des Kindes mit einem Passfoto, wenn das Kind nicht in den Reisepass der Eltern eigetragen ist. Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate vor dem Ende der Laufzeit des Visums bestehen. Außerdem muss in dem Reisepass mindestens eine freie Seite für das Visum enthalten sein.
- Visumantrag
>> hier herunterladen <<
- Ein Foto Format 3x4 cm. Fotos im Profil mit einer Sonnenbrille oder einem Hut werden nicht akzeptiert.
- ein Zahlungsnachweis.

Um eine der unter genannten Visa zu eröffnen, kann die Registrierung entweder durch persönlichen Kontakt oder per Post erfolgen.

Touristenvisa (1Fach, 2Fach)
Ausgestellt wird für die Dauer bis zu 60 Kalendertage (Dauer der Bearbeitung: 10 Arbeitstage).

Privat Visa (ohne Einladung)
Ausgestellt wird für die Dauer bis zu 90 Kalendertage (Dauer der Bearbeitung: 10 Arbeitstage).

Geschäftsvisa 2Fach, 3Fach, Mehrfach
Ausgestellt wird für die Dauer bis zu 12 Monate.
Die Einladung notwendig.
Wir können Ihnen bei Erhaltung solch eines Nachweises behilflich sein.